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   OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10   

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https://dejure.org/2010,9732
OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2010 - 1 B 166/10 (https://dejure.org/2010,9732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 2 Abs. 2, § 34
    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines nachbarlichen Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Hinblick auf die Anforderung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines nachbarlichen Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Hinblick auf die Anforderung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Factory-Outlet-Center: Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich! (IBR 2011, 52)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O., und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

    Zum anderen ist aber auch zu berücksichtigen, ob an anderer Stelle - jedoch in räumlicher Nähe des zentralen Versorgungsbereichs - bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind und ob es sich bei dem in Rede stehenden zentralen Versorgungsbereich um einen "stabilen zentralen Versorgungsbereich" oder um einen bereits vorgeschädigten Bereich handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) Für die Frage, ob ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt, ist dementsprechend nicht allein ausschlaggebend, welcher Kaufkraftanteil abgeschöpft wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.12.2009, a. a. O.) hat dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Denn insoweit genügt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung; ob eine solche sodann tatsächlich besteht, ist hingegen im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 - 1 BS 108/02 - BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, DVBl. 1993, 658).

    Wird es genehmigt, so kann ein Nachbar hierdurch nicht in seinen Rechten verletzt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, a. a. O.).

    Etwas anderes würde auch nicht gelten, wenn es sich vorliegend aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben um ein faktisches Sondergebiet handeln würde, denn § 34 Abs. 2 BauGB stellt ebenfalls nicht darauf ab, ob ein solches Gebiet im Wege der Planung hätte geschaffen werden dürfen oder müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Vom Schutzumfang des § 34 BauGB wird dieser öffentliche Belang bereits nicht erfasst, denn Inhalt des Tatbestandsmerkmals der "Eigenart der näheren Umgebung" sind nicht die städtebaulichen Auswirkungen, die § 11 Abs. 3 BauNVO näher regelt (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, BVerwGE 119, 25 und Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, zitiert nach juris).

    Der Antragsgegner kann auch nicht von der Erteilung - für den Fall einer geänderten Planungsabsicht - absehen, denn er ist in seiner Entscheidung gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 06.06.2002 - 1 BS 108/02

    Unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Denn insoweit genügt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung; ob eine solche sodann tatsächlich besteht, ist hingegen im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 - 1 BS 108/02 - BVerwG, Urt. v. 11.2.1993, DVBl. 1993, 658).

    Insoweit legt der Senat die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB zugrunde, nach der ein Bauherr auch dann von einer Baugenehmigung Gebrauch machen darf, wenn sie von einem Dritten angefochten worden ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Vom Schutzumfang des § 34 BauGB wird dieser öffentliche Belang bereits nicht erfasst, denn Inhalt des Tatbestandsmerkmals der "Eigenart der näheren Umgebung" sind nicht die städtebaulichen Auswirkungen, die § 11 Abs. 3 BauNVO näher regelt (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, BVerwGE 119, 25 und Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, zitiert nach juris).

    Die Vorschrift verlangt vielmehr eine Prognose, die alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick nimmt (BVerwG, Beschl v. 17.2.2009, a. a. O., und v. 17.12.2009, DVBl. 2010, 516, m. w. N.).

  • VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Ausfertigung Az.: 1 B 166/10 4 L 226/09.

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 und 2 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. April 2010 - 4 L 226/09 - geändert.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Allerdings kann sich die Antragstellerin dabei nicht - anders als bei einem Außenbereichsvorhaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.2002, BVerwGE 117, 25) - auf einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB stützen, wonach sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen können.
  • OVG Sachsen, 08.06.2010 - 1 B 105/10

    Begründungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin erfüllen die drei Beschwerdeschriften auch das Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. Beschl. des Senats v. 8.6.2010 - 1 B 105/10 -).
  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

    Bereits am 8.7.2009 hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen die am 3.4.2009 erteilte Baugenehmigung (FOC W ________ ) einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nicht erfolgreich war (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 -, Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ).

    Unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ( Beschl. v. 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ) macht sie geltend, das interkommunale Abstimmungsgebot könne nur dann für die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung von Bedeutung sein, wenn und soweit es Eingang in die Tatbestände der §§ 29 ff. BauGB gefunden habe.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 303/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
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